Drohnenführerschein, Zertifikate und Sondergenehmigung
Zertifikat durch Safe Drone by Lufthansa
Sondergenehmigung durch die Regierung von Mittelfranken
Betrieb über 100 m
Eine Sondergenehmigung durch die Regierung von Mittelfranken (Luftamt Nordbayern) nach Ziff. IV.6 zum Betrieb über 100 m wurde mir am 06.03.2018 erteilt. In Deutschland ist die maximale Flughöhe ohne Genehmigung auf 100 m beschränkt.
"Von dem Verbot nach § 21b Abs. 1 Nr. 8 LuftVO, unbemannte Luftfahrtsysteme in Flughöhen über 100 m über Grund zu betreiben, wird für den Betrieb von Multicoptern befreit, wenn der Betrieb im Nahbereich von bis zu 20 m von baulichen Anlagen durchgeführt wird und der Betrieb im Zusammenhang mit dem Bau oder dem Unterhalt der baulichen Anlage steht"
Kenntisnachweis gemäß § 21a
